1. Anwendungsbereich

Softwareentwicklung T. Brandt (nachfolgend als »Anbieter« bezeichnet) ist Ersteller und Anbieter der Softwareanwendung jAnrufmonitor Pro. Die Softwareanwendung jAnrufmonitor Pro (nachfolgend als »Software« bezeichnet) wird vom Anbieter ausschließlich gemäß dieser Lizenzvereinbarung angeboten. Der Anbieter widerspricht ausdrücklich der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen von Nutzern der Software. Diese Lizenzvereinbarung wird im Internetauftritt https://www.janrufmonitor.de/ veröffentlicht. Soweit ein Nutzungsvertrag über einen Online-Shop geschlossen wird, gelten neben dieser Lizenzvereinbarung auch die AGB des jeweiligen Händlers.

2. Vertragsschluss

Nutzer geben mit der Installation oder der Nutzung der Software ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines 1-monatigen oder 12-monatigen Nutzungsvertrages mit dem Anbieter ab. Der Anbieter nimmt das Angebot des Nutzers durch die Zurverfügungstellung der Funktionen der Software an. Eine gesonderte Annahmeerklärung durch den Anbieter ist nicht erforderlich. Der Vertragsschluss ist derzeit nur in deutscher Sprache möglich. Der Vertragstext wird nicht gespeichert.

3. Pflichten des Anbieters

Der Anbieter räumt Nutzern ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Fassung für die Dauer der Vertragslaufzeit ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Software zur Nutzung (Ausführung) als Computersoftware für den jeweiligen Nutzer lizenziert wird. Die Software wird dementsprechend nicht verkauft, sondern ausschließlich zur Nutzung an den jeweiligen Nutzer lizenziert. Der Anbieter bleibt alleiniger und ausschließlicher Inhaber der Rechte an der Software und ihrer Bestandteile. Nutzer erhalten keine über die hier aufgeführten Rechte hinausgehenden Rechte oder Ansprüche.

4. Pflichten der Nutzer

Der Lizenzschlüssel ist an den Nutzer persönlich gebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe des Lizenzschlüssels oder eine Übertragung des Nutzungsvertrags an Dritte ist unzulässig. Unzulässig sind weiterhin der Verleih, die Vermietung oder eine anderweitige Verfügbarmachung der Software an Dritte.

Nutzer verpflichten sich, keine Änderungen/Manipulationen an der Software vorzunehmen, keine Zurückentwicklung der Software vorzunehmen (Verbot des Reverse-Engineering), die Software nicht zu dekompilieren und die Sicherheitsfunktionen/den Kopierschutz der Software nicht zu umgehen.

5. Beendigung des Nutzungsvertrags

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Nutzungsvertrag von beiden Parteien außerordentlich fristlos gekündigt werden. Der Anbieter ist zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn Nutzer gegen ihre Pflichten aus § 4 dieser Lizenzvereinbarung verstoßen.

6. Mängelansprüche (Gewährleistung)

Die Software ist durch den Anbieter getestet und weist die im Internetauftritt https://www.janrufmonitor.de/ beschriebenen Funktionen auf. Unbeschadet der Ansprüche bei Mängeln besteht kein Anspruch des Nutzers auf die Aufrechterhaltung oder die Herbeiführung eines bestimmten Zustandes und/oder Funktionsumfangs der Software.

Da der Anbieter keinen Einfluss auf die IT-Systeme der Onlineanbieter hat, kann weder eine grundsätzliche noch eine dauerhafte Kompatibilität der Software mit allen Onlineanbieter gewährleistet werden. Bei Änderungen seitens der Onlineanbieter, die zu Inkompatibilität mit der Software führen, scheiden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Anbieter aus. Dies gilt ebenso, wenn Server des Onlineanbieters nicht erreichbar, langsam oder fehlerhaft sind.

Gewährleistungsansprüche scheiden aus, wenn Nutzer die vom Anbieter online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht installieren und es deshalb zu Funktionseinschränkungen bzw. mangelnden Kompatibilitäten kommt.

Der Anbieter übernimmt keine Garantien im Rechtssinne in Bezug auf die Software.

7. Haftung

Ansprüche der Nutzer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Nutzer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der beiden vorigen Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Die Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Anwendungsbereich des § 44a TKG bleiben unberührt.

Die Haftung für die Wiederherstellung von Nutzerdaten wird im Übrigen der Höhe nach auf die notwendigen Kosten der Wiederherstellung beschränkt, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen entstanden wären.

8. Softwareaktualisierungen

Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Software zu aktualisieren und/oder zu revidieren. Aktualisierte oder revidierte Versionen der Software unterliegen ebenfalls dieser Lizenzvereinbarung.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen sowie der Kollisionsregeln des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Januar 2021